Videoeinvernahme-System: rechtssichere Zeugenbefragungen an jedem Ort

Jede Strafbehörde in der Schweiz ist mit einem innovativen Videoeinvernahme-System gut aufgestellt, denn es basiert auf der neuesten Technik, lässt sich leicht bedienen und erleichtert die Zeugenbefragung erheblich. Zugang haben nur berechtigte Personen.

Artikel 157 der schweizerischen Strafprozessordnung sieht vor, dass Strafbehörden beschuldigten Personen auf jeder Stufe des Strafverfahrens einvernehmen dürfen. Hochwertige Videoaufnahmesysteme unterstützen die fachgerechte und rechtssichere Protokollierung der Einvernehmung. Bei Auskunftspersonen, bei denen die Vermutung nahe liegt, dass für sie später ein Glaubhaftigkeitsgutachten erstellt wird, ist es besonders sinnvoll, die Erst-Einvernahme per Video aufzuzeichnen. Das trifft auch auf Vernehmungs-Konstellationen zu, in denen einzelnen Aussagen ein sehr hoher Beweiswert zugemessen wird. Diese strengen Vorgaben machen eine funktionstüchtige EDV unverzichtbar.

Videoeinvernahme-Systeme: Arbeitserleichterung mit Rechtssicherheit
Moderne Videoeinvernahme-Systeme arbeiten eigenständig und können überall installiert werden. Auf einer übersichtlichen Bedienoberfläche sind alle Informationen zum jeweiligen Fall anwenderfreundlich angeordnet. Ein umfassendes Sicherheits- und Rechtekonzept ist dabei obligatorisch. Das System kann nur von autorisierten Personen benutzt werden, muss verschlüsselt und passwortgeschützt sein. Nachdem die Bild- und Tonaufnahme beendet ist, werden die Informationen auf einem Datenträger sicher mit Passwort gespeichert. Die entschlüsselten Dateien hingegen lassen sich mit allen gängigen Videoplayern abspielen.

Mobiles Videoeinvernahme-System: Mehrfach-Einvernahmen werden vermieden
Die in der Strafprozessordnung geforderten Videovernehmungen sind sehr sensible Vorgänge, die allen Beteiligten viel abverlangen – insbesondere psychisch. Schon die kleinsten Störungen im Ablauf können negative Resultate erzeugen. Umständliche Handhabung des Equipments, Bild- und Tonstörungen und andere technische Pannen müssen ausgeschlossen werden, da sie stark ablenken und bei sensiblen Zeugen dazu führen können, dass der gesamte Vorgang abgebrochen werden muss. Ein mobiles Videoeinvernahme-System hilft, adäquater auf die Gegebenheiten zu reagieren. Es ermöglicht auch nicht standortgebundene Befragungen, denn es passt sich flexibel an die jeweilige Situation an. Durch den Einsatz mobiler Systeme lassen sich ungewollte Mehrfach-Einvernahmen gut vermeiden. Auch in diesen Fällen ist eine rechtskonforme Beweissicherung möglich. Die Systeme enthalten innovative Softwareapplikationen mit vielfältigen Funktionen, lassen sich aber leicht bedienen.

Gerichtsverwertbare Videoaufzeichnungen von hoher Qualität
Nur störungsfreie, praxiserprobten Technik stellt den Ermittlungserfolg sicher. Deshalb sind einfach zu bedienende, stabil laufende Videoeinvernahme-Systeme ein Schlüssel zum Erfolg. Universelle, mobile Systeme erlauben die Durchführung von Einvernahmen in der gewohnten Umgebung und ohne grossen Installations- oder Vorbereitungsaufwand.

Videosysteme mit integrierter Konferenzfunktion schaffen die Möglichkeit, Gerichtsverhandlungen live in entfernte Räumlichkeiten zu übertragen. Die Kameras erfassen nicht nur die Person, die vernommen wird, sondern den gesamten Raum. So lässt sich leicht sicherstellen und beweisen, dass keine Beeinflussung durch eine andere anwesende Person stattgefunden hat. Die Befragungsumgebung muss stets so organisiert werden, dass die Grundlage für ein ernstes, seriöses Gespräch gegeben ist. Weder die Konzentration noch die Erinnerung der befragten Person dürfen durch die Umgebung negativ beeinflusst werden. Telefonate und andere Ablenkungen sind bei der Einvernahme nicht zugelassen. Viele Zeugen sprechen undeutlich oder leise. Auch das berücksichtigen moderne Videoeinvernahme-Systeme. Auch bei längeren Aufnahmen ist die Synchronität von Bild- und Tonaufzeichnung gewährleistet. Die Systeme erstellen nur gerichtsverwertbare Aufnahmen, also Bild- und Tonaufzeichnungen, die mit Datum, Uhrzeit, Ort, Aktenzeichen versehen und hinsichtlich ihrer Echtheit geprüft wurden. Ein automatisch erstellter Aufzeichnungsreport gibt Überblick über alle relevanten Informationen.